Neues zur Eintrittsgebühr und zur Online-Registrierung für Venedig

Ve­ne­dig zählt jähr­lich rund 15 Mil­lio­nen Tou­ris­ten. Viele be­su­chen die La­gu­nen­stadt an der ita­lie­ni­schen Adria da­bei nur für ei­nen Tag oder we­nige Stun­den. Be­reits im Vor­jahr hat die Stadt­ver­wal­tung da­her Ein­tritts­ge­büh­ren für Ta­ges­gäste ge­tes­tet. Heuer wer­den sie auf ei­nen grö­ße­ren Zeit­raum aus­ge­wei­tet.

Ab 18. April 2025 er­hebt Ve­ne­dig an ins­ge­samt 54 Ta­gen ein Zu­tritts­geld für Ta­ges­be­su­cher. Die Maß­nahme gilt bis Sonn­tag, 4. Mai, so­wie ab dem zwei­ten Mai-Wo­chen­ende bis ein­schließ­lich 27. Juli 2025 je­weils frei­tags bis sonn­tags von 8:30 bis 16 Uhr so­wie am 2. Juni – dem ita­lie­ni­schen Na­tio­nal­fei­er­tag.

Ve­ne­dig (c) Levi van Lee­u­wen via Un­s­plash

Ent­war­nung gibt es hin­sicht­lich ei­nes kol­por­tier­ten Kon­tin­gents: Wie die ÖAMTC-Rei­se­ex­per­tin Yvette Po­la­sek be­rich­tet, ist in die­sem Jahr keine Be­schrän­kung der On­line-Re­gis­trie­run­gen ge­plant. Auch eine An­pas­sung der Höhe des Ein­tritts­gel­des je nach Aus­las­tung kommt vor­erst (noch) nicht.

Die Zu­tritts­ge­bühr be­trifft aus­schließ­lich Per­so­nen, die ohne Über­nach­tung in der Stadt ver­wei­len. Grund­sätz­lich be­trägt sie fünf Euro. Wer erst ab vier Tage vor dem ge­plan­ten Be­such oder am Tag selbst bucht, zahlt je­doch zehn Euro. Da­her ist es rat­sam, sich mög­lichst früh­zei­tig zu re­gis­trie­ren, um un­nö­tige Mehr­kos­ten zu ver­mei­den.

Ve­ne­dig, Ca­nal Grande (c) pix­a­bay

Die Be­zah­lung er­folgt aus­schließ­lich on­line über das of­fi­zi­elle Bu­chungs­por­tal der Stadt. Nach er­folg­rei­cher Re­gis­trie­rung er­hal­ten die Be­su­cher ei­nen QR-Code, der bei den Zu­gangs­kon­trol­len – etwa am Bahn­hof Santa Lu­cia oder an zen­tra­len Punk­ten der Alt­stadt – vor­ge­zeigt wer­den muss. Bei Ver­stö­ßen dro­hen Stra­fen von bis zu 300 Euro.

Von der Ein­tritts­ge­bühr be­freit sind Per­so­nen, die min­des­tens eine Über­nach­tung in Ve­ne­dig ge­bucht ha­ben. Auch für Kin­der un­ter 14 Jah­ren muss die Ge­bühr nicht ent­rich­tet wer­den. Dar­über hin­aus gilt eine Be­frei­ung für pfle­ge­be­dürf­tige Per­so­nen so­wie für In­ha­ber des Eu­ro­päi­schen Be­hin­der­ten­aus­wei­ses (Di­sa­bi­lity Card) und de­ren Be­gleit­per­so­nen. Auch für Klas­sen­fahr­ten so­wie für Teil­neh­mer an Sport­ver­an­stal­tun­gen und Be­gräb­nis­sen ent­fällt die Ge­bühr.

Ve­ne­dig (c) tra­vel by tropf

Auch wenn eine Be­frei­ung be­steht, muss al­ler­dings in den meis­ten Fäl­len vorab eine Re­gis­trie­rung über das of­fi­zi­elle On­line-Por­tal er­fol­gen, um ei­nen ent­spre­chen­den Be­frei­ungs­nach­weis zu er­hal­ten. Ein­zige Aus­nah­men bil­den Kin­der un­ter 14 Jah­ren, bei de­nen ein Al­ters­nach­weis aus­reicht, so­wie Per­so­nen mit ein­deu­ti­gem Wohn- oder Ge­burts­nach­weis in der Ge­meinde Ve­ne­dig.

„Ve­ne­dig bleibt ein kul­tu­rel­les High­light, das man am bes­ten in der Ne­ben­sai­son er­kun­det, um mög­lichst ent­spannt zu rei­sen. Zu­sätz­lich hat die um­lie­gende Re­gion ei­ni­ges zu bie­ten – rund um die La­gune lie­gen deut­lich ru­hi­gere Orte, die auch ei­nen Be­such wert sind.”

Yvette Po­la­sek, ÖAMTC-Rei­se­ex­per­tin

Neu ist auch, dass Rei­se­grup­pen mit Füh­rung künf­tig ma­xi­mal 25 Per­so­nen um­fas­sen dür­fen und die Nut­zung von Laut­spre­chern wäh­rend der Füh­run­gen un­ter­sagt ist. Da­mit will die Stadt nicht nur die Be­su­cher­ströme bes­ser len­ken, son­dern auch die Le­bens­qua­li­tät der Be­woh­ner schüt­zen.

https://cda.ve.it/de

Autorin: Elisabeth Kapral

Als Ju­ris­tin hat Eli­sa­beth ge­lernt, ex­akt zu for­mu­lie­ren. Das kommt ihr jetzt zu­gute, wenn sie für travel4news schreibt. Wor­über sie schreibt, weiß sie da­bei ganz ge­nau, denn sie hat be­reits 108 der 193 in der UNO ver­tre­te­nen Län­der be­sucht – und viele von ih­nen auch mehr­fach.

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