Venedig zählt jährlich rund 15 Millionen Touristen. Viele besuchen die Lagunenstadt an der italienischen Adria dabei nur für einen Tag oder wenige Stunden. Bereits im Vorjahr hat die Stadtverwaltung daher Eintrittsgebühren für Tagesgäste getestet. Heuer werden sie auf einen größeren Zeitraum ausgeweitet.
Ab 18. April 2025 erhebt Venedig an insgesamt 54 Tagen ein Zutrittsgeld für Tagesbesucher. Die Maßnahme gilt bis Sonntag, 4. Mai, sowie ab dem zweiten Mai-Wochenende bis einschließlich 27. Juli 2025 jeweils freitags bis sonntags von 8:30 bis 16 Uhr sowie am 2. Juni – dem italienischen Nationalfeiertag.
Entwarnung gibt es hinsichtlich eines kolportierten Kontingents: Wie die ÖAMTC-Reiseexpertin Yvette Polasek berichtet, ist in diesem Jahr keine Beschränkung der Online-Registrierungen geplant. Auch eine Anpassung der Höhe des Eintrittsgeldes je nach Auslastung kommt vorerst (noch) nicht.
Die Zutrittsgebühr betrifft ausschließlich Personen, die ohne Übernachtung in der Stadt verweilen. Grundsätzlich beträgt sie fünf Euro. Wer erst ab vier Tage vor dem geplanten Besuch oder am Tag selbst bucht, zahlt jedoch zehn Euro. Daher ist es ratsam, sich möglichst frühzeitig zu registrieren, um unnötige Mehrkosten zu vermeiden.
Die Bezahlung erfolgt ausschließlich online über das offizielle Buchungsportal der Stadt. Nach erfolgreicher Registrierung erhalten die Besucher einen QR-Code, der bei den Zugangskontrollen – etwa am Bahnhof Santa Lucia oder an zentralen Punkten der Altstadt – vorgezeigt werden muss. Bei Verstößen drohen Strafen von bis zu 300 Euro.
Von der Eintrittsgebühr befreit sind Personen, die mindestens eine Übernachtung in Venedig gebucht haben. Auch für Kinder unter 14 Jahren muss die Gebühr nicht entrichtet werden. Darüber hinaus gilt eine Befreiung für pflegebedürftige Personen sowie für Inhaber des Europäischen Behindertenausweises (Disability Card) und deren Begleitpersonen. Auch für Klassenfahrten sowie für Teilnehmer an Sportveranstaltungen und Begräbnissen entfällt die Gebühr.
Auch wenn eine Befreiung besteht, muss allerdings in den meisten Fällen vorab eine Registrierung über das offizielle Online-Portal erfolgen, um einen entsprechenden Befreiungsnachweis zu erhalten. Einzige Ausnahmen bilden Kinder unter 14 Jahren, bei denen ein Altersnachweis ausreicht, sowie Personen mit eindeutigem Wohn- oder Geburtsnachweis in der Gemeinde Venedig.
„Venedig bleibt ein kulturelles Highlight, das man am besten in der Nebensaison erkundet, um möglichst entspannt zu reisen. Zusätzlich hat die umliegende Region einiges zu bieten – rund um die Lagune liegen deutlich ruhigere Orte, die auch einen Besuch wert sind.”
Yvette Polasek, ÖAMTC-Reiseexpertin
Neu ist auch, dass Reisegruppen mit Führung künftig maximal 25 Personen umfassen dürfen und die Nutzung von Lautsprechern während der Führungen untersagt ist. Damit will die Stadt nicht nur die Besucherströme besser lenken, sondern auch die Lebensqualität der Bewohner schützen.
Autorin: Elisabeth Kapral
Als Juristin hat Elisabeth gelernt, exakt zu formulieren. Das kommt ihr jetzt zugute, wenn sie für travel4news schreibt. Worüber sie schreibt, weiß sie dabei ganz genau, denn sie hat bereits 108 der 193 in der UNO vertretenen Länder besucht – und viele von ihnen auch mehrfach.