Kroatien ist eines der beliebtesten Urlaubsländer der Österreicher. Doch vor Ort gilt es einiges zu beachten, wenn man Probleme und Strafen vermeiden will. Damit der Urlaub erholsam wird, hat die ÖAMTC Touristik die wichtigsten Tipps für Autofahrer gesammelt.- Parktickets wegwerfen. Die meisten Parkplätze in Kroatien sind gebührenpflichtig – auch wenn dies für Urlauber oft nicht auf den ersten Blick erkennbar ist. Ein zweiter Blick ist da immer anzuraten. „Zudem sollte man das jeweilige Ticket unbedingt als Nachweis aufbewahren – und zwar fünf Jahre lang“, empfiehlt ÖAMTC-Touristikerin Dagmar Riedl: „Denn in letzter Zeit erhielten zahlreiche Österreicher auch noch Jahre nach ihrem Urlaub in Kroatien nachträglich Schreiben wegen angeblich nicht bezahlter Gebühren.“
Lubenice / Cres (c) Kroatische Zentrale für Tourismus / Mladen Scerbe- Verwaltungsstrafen ignorieren. „Grundsätzlich sollten die Urlauber nachvollziehbare Verwaltungsstrafen aus Kroatien möglichst vor Ort bezahlen. Eine Strafe ab 70 Euro ist auch in Österreich vollstreckbar, wobei dann die Verfahrenskosten noch dazugerechnet werden“, erklärt die ÖAMTC-Expertin: „Strafzettel aus Kroatien sollten auf keinen Fall einfach weggeworfen werden.“ Bei Unklarheiten kann man Kontakt mit der ÖAMTC-Rechtsberatung aufnehmen.
- Zu schnell fahren. Überhöhte Geschwindigkeit hat in Kroatien teils hohe Strafen zur Folge. „Wer die erlaubte Höchstgeschwindigkeit um 20 km/h überschreitet, muss ab 65 Euro zahlen. Bei mehr als 50 km/h sind es sogar mindestens 660 Euro. Lenker unter 24 Jahren sollten besonders aufpassen: Sie müssen grundsätzlich auf allen Straßen 10 km/h langsamer fahren als die anderen“, weiß Riedl.
- Ohne gültiges „Pickerl“ fahren. In Österreich gilt eine Toleranzfrist für eine bereits abgelaufene §57a-Begutachtungsplakette am Auto. Wer mit einem abgelaufenen „Pickerl“ in diesem Zeitraum in Kroatien unterwegs ist, muss allerdings mit Problemen rechnen. „Unsere Mitglieder berichten immer wieder, dass sie deshalb zur Zahlung einer Strafe aufgefordert wurden“, so die ÖAMTC-Touristikerin: „Auf Nummer sicher geht man daher, wenn das Pickerl noch bis zur Rückreise gültig ist.“
Mali Lošinj / Kroatien (c) travel by tropf- „Grüne Karte“ vergessen. Eigentlich ist die Mitnahme der „Grünen Karte“ bei Reisen innerhalb Europas nicht zwingend erforderlich. Die Praxis zeigt jedoch, dass sie immer wieder bei Kontrollen verlangt wird. „Bei Reisen nach Dubrovnik führt die Strecke für einige Kilometer durch Bosnien-Herzegowina. Dort ist die Grüne Karte in jedem Fall verpflichtend“, gibt Dagmar Riedl zu bedenken.
- Ein rotes Kennzeichen verwenden. Transportiert man seine Fahrräder am Heckträger des Autos, sollte man entweder ein Modell verwenden, welches das Kennzeichen nicht verdeckt oder das „normale“ weiße Kennzeichen umstecken. Die in Österreich übliche rote Kennzeichentafel ist in Kroatien zwar offiziell anerkannt, viele Polizisten kennen sie aber (noch) nicht.
- Mautgebühren mit Münzen zahlen. Jedes Jahr kommt es im Sommerreiseverkehr an den Mautstationen zu Staus und längeren Wartezeiten. „Das liegt aber nicht nur an der Überlastung, sondern auch daran, dass viele Urlauber übrige Kuna-Münzen loswerden möchten – und das verzögert den Bezahlvorgang“, weiß Riedl: „Rascher bezahlt man mit Bankomat- oder Kreditkarte.“
Split (c) Kroatische Zentrale für Tourismus / Ante Verzotti- Wild campen: Wer mit dem Reisemobil oder dem Wohnanhänger unterwegs ist, sollte sich zum Übernachten einen offiziellen Stellplatz oder Campingplatz suchen. Denn freies Stehen auf Straßen, Parkplätzen oder einem Privatgrund ist in Kroatien streng untersagt – es drohen hohe Strafen.
- Trüffel ausführen: Kroatien ist für seine Trüffel bekannt. Wer sie als Mitbringsel mit nach Hause nehmen möchte, muss aber wissen, dass man für lose, unverarbeitete Trüffel eine Ausfuhrgenehmigung des kroatischen Umweltministeriums benötigt. Im Sommer sicher kein Thema – in der Trüffelsaison im Herbst aber sehr wohl.
- Hund ohne Dokumente mitnehmen. Für die Mitnahme von Hunden nach Kroatien ist der EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwut-Impfung notwendig. Neben den Einreise- sollten auch die örtlichen Bestimmungen bekannt sein. Baden ist beispielsweise nur an Hundestränden erlaubt, die an der entsprechenden Beschilderung erkennbar sind. Zudem müssen Hunde in Kroatien immer an die Leine genommen werden und Listenhunde einen Maulkorb tragen.
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