Mitbringsel: Diese Souvenirs können richtig teuer werden

Ko­ral­len-Ket­ten, El­fen­bein-An­hän­ger und Or­chi­deen sind hüb­sche Sou­ve­nirs, mit de­nen man sich aber ziem­li­che Pro­bleme ein­han­deln kann. Mehr als 35.000 Tier- und Pflan­zen­ar­ten, de­ren Be­stand ge­fähr­det ist, sind durch das Ar­ten­schutz­ab­kom­men CITES ge­schützt.

„Für die Mit­nahme die­ser Sou­ve­nirs in die EU sind zwei Ge­neh­mi­gun­gen er­for­der­lich: eine Aus­fuhr­ge­neh­mi­gung der CI­TES-Be­hörde im Her­kunfts­land und eine Ein­fuhr­ge­neh­mi­gung des ös­ter­rei­chi­schen Le­bens­mi­nis­te­ri­ums“, er­klärt ÖAMTC-Tou­ris­ti­ke­rin Dag­mar Riedl.

(c) pix­a­bay

Diese Re­ge­lung gilt auch für alle Er­zeug­nisse, die aus ge­schütz­ten Ar­ten her­ge­stellt wer­den. Wer ein sol­ches Sou­ve­nir ohne Ge­neh­mi­gun­gen mit­bringt, ris­kiert eine Geld­strafe, die bis zu 40.000 Euro be­tra­gen kann. So­gar eine Frei­heits­strafe von bis zu zwei Jah­ren ist mög­lich.

„Aber auch bei der Aus­fuhr von Kunst und An­ti­qui­tä­ten ist Vor­sicht ge­bo­ten. Diese dür­fen, wenn über­haupt, in den meis­ten Län­dern nur mit spe­zi­el­ler Ge­neh­mi­gung mit­ge­nom­men wer­den. Im Zwei­fels­fall nimmt man vom Kauf lie­ber Ab­stand“, rät Riedl. Hier die Tipps der Ex­per­tin zum Sou­ve­nir-Kauf in den be­lieb­tes­ten Ur­laubs­re­gio­nen:

- Mit­tel­meer. In den Fe­ri­en­or­ten wer­den oft Ko­ral­len oder Rie­sen­mu­scheln an­ge­bo­ten, die aus an­de­ren Län­dern stam­men. Da­von sollte man die Fin­ger las­sen. Skep­sis ist auch bei Schmuck­stü­cken aus Schild­krö­ten­pan­zern ge­bo­ten. In Grie­chen­land ist die Aus­fuhr von An­ti­qui­tä­ten ohne Ge­neh­mi­gung des Kul­tur­mi­nis­te­ri­ums ver­bo­ten und straf­bar. Das gilt auch für Kul­tur- und Kunst­ge­gen­stän­den in Kroa­tien.

- Afrika. Die Mit­nahme von Pro­duk­ten aus El­fen­bein, Fel­len von Raub­kat­zen und Le­der von Fluss­pferd, Nas­horn, Kro­ko­dil oder Schlan­gen ist – mit Aus­nahme we­ni­ger Län­der – fast im­mer ver­bo­ten.

(c) pix­a­bay

- Ka­ri­bik. Für alle Sou­ve­nirs aus schwar­zen und blauen Ko­ral­len so­wie aus Stein­ko­ral­len sind Ge­neh­mi­gun­gen der Her­kunfts­län­der er­for­der­lich. Vor­sicht ist auch bei Hai­fisch­zäh­nen, Kak­teen, Hart­holz­schnit­ze­reien so­wie Zier­pflan­zen ge­bo­ten.

- China. Aus­fuhr­ge­neh­mi­gun­gen sind für Pro­dukte aus Schlan­gen- und Ei­dech­sen­häu­ten, für Arz­nei­mit­tel der Tra­di­tio­nel­len Chi­ne­si­schen Me­di­zin (TCM) und auch für Schnit­ze­reien aus Zäh­nen und Hör­nern von Fluss­pferd und Wal­ross not­wen­dig.

Holen Sie sich unseren Newsletter!

News und Tipps – bis zu zwei­mal pro Wo­che kos­ten­los in Ih­rem Post­fach

Fol­gen Sie uns auf So­cial Me­dia:

Facebook | Instagram | Threads

- In­dien. Der Han­del mit Shah­toosh-Tü­chern, die aus der Wolle des Fells der ge­fähr­de­ten Ti­be­t­an­ti­lope ge­fer­tigt sind, ist straf­bar. Als Al­ter­na­tive eig­nen sich Pash­mina aus Kash­mir.

- Thai­land. Or­chi­deen dür­fen nur mit Ge­neh­mi­gung aus­ge­führt wer­den, da die Pflan­zen stark ge­fähr­det sind und der Han­del mit ih­nen ge­setz­lich streng ge­re­gelt ist. Dies gilt üb­ri­gens auch für viele afri­ka­ni­sche Län­der.

- Russ­land: Zur Mit­nahme nach Hause er­laubt sind ma­xi­mal 125 Gramm Stör-Ka­viar für den per­sön­li­chen Be­darf.

- Aus­tra­lien. Eine Aus­fuhr­ge­neh­mi­gung ist für fast alle wild vor­kom­men­den Tiere und Pflan­zen nö­tig. Kän­guru-Pro­dukte dür­fen zwar mit­ge­nom­men, aber nicht wei­ter­ver­kauft wer­den.

- Ama­zo­nas-Re­gion. Der Ver­kauf von an Land le­ben­den Wild­tie­ren und den aus ih­nen her­ge­stell­ten Sou­ve­nirs ist ver­bo­ten. Ent­spre­chende Ge­gen­stände kön­nen vom Zoll in Bra­si­lien be­schlag­nahmt wer­den. Rei­sende soll­ten auch keine Pro­dukte aus Ara­federn oder Oze­lot­fell kau­fen.

Zoll am Flug­ha­fen Wien (c) BMF

Auch die Ein­fuhr von er­laub­ten Mit­bring­seln kann teuer wer­den, wenn die Zoll­frei­gren­zen über­schrit­ten wer­den. „In die EU dür­fen Wa­ren für den per­sön­li­chen Ge­brauch im Wert von 430 Euro von Flug­rei­sen­den bzw. 300 Euro von al­len an­de­ren Rei­sen­den zoll­frei ein­ge­führt wer­den. Für Rei­sende un­ter 15 Jah­ren gilt eine Höchst­grenze von 150 Euro“, er­klärt die ÖAMTC-Tou­ris­ti­ke­rin.

Wird die Frei­grenze über­schrit­ten, müs­sen die Wa­ren beim hei­mi­schen Zoll de­kla­riert und die je­wei­li­gen Ab­ga­ben be­zahlt wer­den. „Prin­zi­pi­ell sollte man für alle Ein­käufe auch Rech­nun­gen ha­ben. Sonst wird der Wa­ren­wert vom Zoll ge­schätzt“, warnt Dag­mar Riedl: „Wer ver­sucht, Pro­dukte am Zoll vor­bei zu schmug­geln, dem droht ne­ben ei­ner Steu­er­nach­zah­lung auch eine hohe Strafe“. Wei­tere In­fos gibt es un­ter www.oeamtc.at/reiseservice so­wie beim Le­bens­mi­nis­te­rium un­ter www.cites.at.