Air France erweitert das Flugprogramm in die französische Karibik. Ab 21. Dezember 2020 bietet die Airline für den Rest der Wintersaison insgesamt 40 Flüge pro Woche von den Flughäfen Paris-Charles de Gaulle und Paris-Orly nach Pointe-à-Pitre (Guadeloupe) und Fort-de-France (Martinique).
Nach Guadeloupe stehen 21 Direktflüge pro Woche zur Wahl – 17 von Paris-Orly und vier von Paris-Charles de Gaulle (Dienstag, Mittwoch, Donnerstag und Samstag). Nach Martinique sind es 19 wöchentliche Direktflüge – 16 von Paris-Orly und drei von Paris-Charles de Gaulle (Montag, Freitag und Sonntag).
Martinique (c) pixabay / orythys
Damit heben täglich bis zu drei Maschinen zu jeder der beiden französischen Karibikinseln ab. Auf allen Flügen kommen Boeing 777 zum Einsatz, die mit einer Business, Premium Economy und Economy Class ausgestattet sind. Tickets für beide Destinationen sind ab sofort erhältlich. Sie können kostenlos umgebucht werden – unabhängig vom gewählten Tarif.
Wer nach Guadeloupe und Martinique reisen möchte, muss derzeit beim Abflug ein negatives Covid-19-Testergebnis vorlegen, das nicht älter als 72 Stunden ist. Sonst kann die Reise nicht angetreten werden. Eine Quarantäne nach der Einreise ist nicht erforderlich, teilweise empfehlen die französischen Behörden aber die Durchführung eines zweiten Tests sieben Tage nach der Einreise sowie besondere Sorgfalt bei der Einhaltung der Abstandsregeln in der ersten Aufenthaltswoche.
Guadeloupe (c) pixabay / Pascal Guichard
Für Guadeloupe gilt aktuell aufgrund der hohen Zahl an Corona-Infektionen eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts. Die französische Regierung hat die Insel zudem als „Gebiet mit erhöhter Virusverbreitung” eingestuft. Damit können die lokalen Behörden ausgewählte Bereiche des öffentlichen Lebens einschränken. Für Martinique gelten diese Warnungen nicht. Das österreichische Außenministerium stuft beide Inseln mit einem hohen Sicherheitsrisiko (Sicherheitsstufe 4 von 6) ein.
Generell gilt auf Guadeloupe und Martinique für alle Personen ab elf Jahren eine Maskenpflicht in Geschäften, Einkaufszentren, überdachten Märkten, öffentlichen Verkehrsmitteln, Bahnhöfen, Flughäfen, Taxis, Hotels, Pensionen, Museen, Kinos und anderen öffentlich zugänglichen Räumen. In Restaurants, Cafés und Bars sind Masken nur in Innenräumen vorgeschrieben. Bei einem Verstoß werden 135 Euro Strafe fällig.
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