Nur mit Handgepäck zu fliegen, ist nicht nur auf Kurz- und Städtereisen praktisch, sondern auch auf Geschäftsreisen beliebt. Das Fluggastrechteportale Flightright erklärt die wichtigsten Handgepäckbestimmungen und gibt einige wertvolle Tipps mit auf den Flug.
Günstigere Tickets und keine Wartezeiten beim Check-in oder am Gepäckband machen das Fliegen mit dem kleinen Koffer attraktiv. Grundsätzlich müssen Airlines auch jedem Passagier mit gebuchtem Ticket ein Handgepäckstück kostenlos gewähren.
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Dabei ist es unwichtig, wie günstig das Ticket ist oder welchen Tarif man gebucht hat. Bei den meisten Airlines sind 8 Kilogramm erlaubt. Einige wenige – wie etwa Air Berlin, Ryanair oder Vueling – lassen ihre Kunden sogar 10 Kilogramm mitnehmen.
Allerdings wird mittlerweile vom Bodenpersonal an den Airports vor allem die Größe genauer kontrolliert – und das kann im Ernstfall zusätzliche Kosten am Schalter verursachen. Zu schweres oder zu großes Handgepäck muss dann als Koffer aufgegeben werden. Bei Easyjet kostet das zum Beispiel zusätzlich 60 Euro, bei Ryanair 50 Euro und bei KLM werden 35 Euro berechnet.
Vorsicht ist auch bei irreführenden Begriffen geboten, mit denen manche Airlines offenbar versuchen, den Kunden zu verwirren. So heißt zum Beispiel das Freigepäck für die Kabine beim isländischen Billigflieger WOW air „persönlicher Gegenstand”.
Ein sogenanntes „Handgepäck” kann zusätzlich gebucht werden. Bei einem Flug von Berlin nach New York kostet dies ab 30 Euro aufwärts pro Flug. Die Passagiere sollten sich daher vor einer Reise mit den jeweiligen Bestimmungen der Airline vertraut machen. Übrigens: Einen Anspruch auf den Stauraum direkt beim Sitzplatz hat man nicht.
Was darf nicht ins Handgepäck?
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Der erlaubte Inhalt und die Kontrolle des Handgepäcks unterliegen in der gesamten Europäischen Union den gleichen Richtlinien, weiß der Flightright-Rechtsexperte Oskar de Felice. „Die Verordnung EG 300/2008 legt die Standards für verbotene Gegenstände und Kontrollen fest. Dabei sind vor allem die Sicherheit der Fluggäste, aber auch der Schutz des Handgepäcks vor unbefugten Eingriffen durch Dritte wichtig”.
Erlaubt sind nur Flüssigkeiten bis zu 100 ml pro Gegenstand, die in einem durchsichtigen Plastikbeutel mit einem Volumen von höchstens einem Liter transportiert werden müssen. Ausgenommen sind Medikamente und Babynahrung, wovon man ruhig mehr als nötig einpacken sollte, falls der Flieger Verspätung hat.
Feste Lebensmittel – wie zum Beispiel Brot – können innerhalb der EU ohne Bedenken mitgenommen werden, da überall die gleichen Vorschriften gelten. Liegt das Ziel nicht in der EU, gilt es die jeweiligen Einfuhrbestimmungen zu kennen: Verderbliche Lebensmittel wie Fleischwaren, Eier oder Milchprodukte, aber auch Samen und Pflanzen sind hier häufig anmeldepflichtig, um die einheimische Flora und Fauna zu schützen. Grundsätzlich sind scharfe Objekte, Klingen, entzündliche Substanzen und Werkzeuge in der Fluggastkabine verboten.
So packt man den „kleinen Koffer“
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Bei der Sicherheitskontrolle wird der Kofferinhalt mit einem Scanner sichtbar gemacht und möglicherweise auch händisch untersucht. Deshalb gilt hier richtig zu packen, damit es dann auch schnell geht. Zur richtigen Pack-Technik gehört, dass die Kleidung gerollt wird, anstatt sie zusammenzulegen. Am besten die warmen und schweren Sachen bereits anziehen, da im Flugzeug ohnehin kühle Temperaturen herrschen.
Socken und Schmuck kann man in Schuhen verstauen, die dann nach unten in den Koffer kommen. Danach verteilt man die zusammengerollte Kleidung und als Letztes kommen Laptop und Tablet sowie der Plastikbeutel mit den Flüssigkeiten darauf. Die Geräte und die Kosmetikprodukte müssen in separaten Wannen durch die Sicherheitskontrolle und sind so schneller greifbar.
Außerdem empfiehlt Flightright, auf teure Reisegrößen von Cremes und Shampoo sowie Handtücher zu verzichten. Letztere gibt es meist vor Ort und Kosmetikprodukte lassen sich leicht zu Hause in kleinere Behälter umfüllen. Wertsachen, Bankkarten und Ausweise sollte man übrigens immer nah bei sich tragen.
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