Krank im Urlaub – was nun?

Der Ur­laub sollte die schönste Zeit des Jah­res sein, doch nicht al­les lässt sich im Vor­feld pla­nen. Was pas­siert ei­gent­lich, wenn man im Ur­laub krank wird? Kann man sich schon im Vor­feld vor ho­hen Be­hand­lungs­kos­ten schüt­zen und wie kommt man im Ernst­fall wie­der nach Hause? Die gute Nach­richt: Man kann na­tür­lich vor­sor­gen!

Krankheit als Stornogrund

Bis ins letzte Jahr­zehnt wurde der Groß­teil der Ur­laubs­rei­sen im Rei­se­büro ge­bucht. Die Rei­se­bü­ro­an­ge­stell­ten leg­ten den Kun­den im­mer schon eine Stor­no­ver­si­che­rung ans Herz für den Fall, dass diese die Reise nicht an­tre­ten konn­ten. Heute bu­chen im­mer mehr Men­schen ihre Rei­sen im In­ter­net. Ge­nauso ein­fach wie das pas­sende Ho­tel oder der güns­tigste Flug lässt sich auch die Rei­se­ver­si­che­rung heut­zu­tage on­line fin­den.

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Krank geworden im Urlaub?

Eine Stor­no­ver­si­che­rung schützt nur bei Krank­heit vor der Ab­reise. Doch wie sieht es aus, wenn Rei­sende im Ur­laub er­kran­ken? Eine um­fas­sende Rei­se­ver­si­che­rung schützt auch in sol­chen Fäl­len, in­dem sie eine Viel­zahl von Kos­ten über­nimmt, die ge­rade im Aus­land oft un­er­war­tet hoch aus­fal­len kön­nen:

  • Auf­ent­halts­kos­ten im Kran­ken­haus (sta­tio­när oder am­bu­lant)
  • Arzt­kos­ten und Be­hand­lungs­kos­ten bei aku­ten Fäl­len
  • Kos­ten für Su­che und Ber­gung
  • Not­trans­porte
  • He­li­ko­pter­ber­gun­gen
  • Rei­se­ge­päck­er­satz bei Ver­lust so­wie
  • Dol­metsch­kos­ten und Recht­schutz.

Stornoversicherung als Extra

Die Rei­se­ver­si­che­rung muss nicht au­to­ma­tisch auch eine Stor­no­ver­si­che­rung in­klu­die­ren. Da­her sollte man vor dem Ab­schluss für sich selbst ent­schei­den, ob man eine Ver­si­che­rung für den Krank­heits­fall vor der Ab­reise wünscht oder nicht.

Ob eine Stor­no­ver­si­che­rung über­haupt Sinn macht be­zie­hungs­weise ob man die Mög­lich­keit zum Ab­schluss hat, hängt da­bei vom Zeit­punkt der Bu­chung ab. Eine Stor­no­ver­si­che­rung muss im­mer min­des­tens 31 Tage vor dem Rei­se­be­ginn ab­ge­schlos­sen wer­den. Am bes­ten nimmt man ei­nen sol­chen Ver­si­che­rungs­ab­schluss aber oh­ne­hin gleich zu­sam­men mit der Bu­chung vor.

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Versicherungsschutz im Urlaub

Eine Rei­se­ver­si­che­rung schützt Sie und/​oder Ihre Fa­mi­lie bei per­sön­li­chen Ge­bre­chen wäh­rend des Ur­laubs. Bei der Ver­si­che­rung der GRAWE zum Bei­spiel kann man als Kunde wäh­len, ob man eine Ein­zel- oder Fa­mi­li­en­po­lizze möchte. Ver­si­chert sind Sie ge­gen die oben ge­nann­ten per­so­nen­be­zo­ge­nen Schä­den. Was pas­siert, wenn von Ver­an­stal­ter­seite et­was schief läuft, sich die Air­line oder der Zug ver­spä­tet, ha­ben wir in die­sem Ar­ti­kel be­reits zu­sam­men­ge­fasst.

Krankes Kind im Urlaub

Eine an­stren­gende Reise, die Kli­ma­an­lage im Flug­zeug, das fremde Es­sen – Rei­sen kann auch durch­aus eine Be­las­tung für den ei­ge­nen Kör­per sein. Nicht sel­ten pas­siert es, dass die Reise selbst der Ver­ur­sa­cher ei­ner Krank­heit ist. Das gilt für Er­wach­sene ge­nauso wie für Kin­der.

Was also tut man, wenn ein Kind vor oder wäh­rend des Ur­laubs krank wird? Na­tür­lich ist auch für sol­che Fälle vor­ge­sorgt. Wenn ein min­der­jäh­ri­ges Kind er­krankt, gel­ten die ver­ein­bar­ten Ver­si­che­rungs­kon­di­tio­nen im­mer auch für den be­glei­ten­den Er­wach­se­nen be­zie­hungs­weise die ge­samte Fa­mi­lie.

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Krankheit während der Urlaubszeit

Egal, ob Sie wäh­rend Ih­res Ur­laubs zu Hause blei­ben oder die Welt be­rei­sen: Wenn Sie krank wer­den, soll­ten Sie auf je­den Fall um­ge­hend Ih­ren Ar­beit­ge­ber kon­tak­tie­ren und sich krank mel­den. Al­ler­dings un­ter­bricht eine Krank­heit die Ur­laubs­zeit erst dann, wenn diese län­ger als drei Ka­len­der­tage an­dau­ert. Der Ur­laub wird dann in ei­nen Kran­ken­stand um­ge­wan­delt.

Das­selbe gilt na­tür­lich für Un­fälle. Aus­ge­nom­men da­von sind al­ler­dings grob fahr­läs­sig her­bei­ge­führte Ver­let­zun­gen oder Er­kran­kun­gen. Hier gibt es wei­tere In­for­ma­tio­nen zur Ur­laubs­un­ter­bre­chung aus Krank­heits­grün­den. Wenn – wie oben be­schrie­ben – Ihr Kind krank wird, ha­ben Sie in Ös­ter­reich auch wäh­rend der Ur­laubs­zeit An­spruch auf Pfle­ge­frei­stel­lung. Wei­tere In­for­ma­tio­nen zum so­ge­nann­ten Pfle­ge­ur­laub fin­den Sie auf der Seite der Ar­bei­ter­kam­mer: www.arbeiterkammer.at/pflegefreistellung.

Alle Dokumente sicher aufbewahren

Wich­tig ist, dass Rei­sende im Scha­dens­fall sämt­li­che Do­ku­mente sorg­fäl­tig auf­be­wah­ren, um sie der Ver­si­che­rung vor­le­gen zu kön­nen. Dazu zäh­len:

  • Ärzt­li­che At­teste und Be­stä­ti­gun­gen
  • Po­li­zei­pro­to­kolle und Dieb­stahls­an­zei­gen
  • Arzt- und Kran­ken­haus­rech­nun­gen
  • Scha­dens­mel­dun­gen bei der Flug­li­nie

Und nicht ver­ges­sen: Auch der Ar­beit­ge­ber wird eine Be­stä­ti­gung se­hen wol­len, wenn er den Ur­laub in ei­nen Kran­ken­stand um­wan­delt. In den Ur­laub soll­ten Sie die Po­lizze oder die Ver­si­che­rungs­karte auf je­den Fall mit­neh­men, denn auf die­ser fin­den Sie die Not­fall­num­mer der Ver­si­che­rung. Wich­tig ist, die Ver­si­che­rung im­mer so früh wie mög­lich zu kon­tak­tie­ren.

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Woran erkenne ich eine gute Reiseversicherung?

Eine Rei­se­ver­si­che­rung lässt sich heut­zu­tage ein­fach und un­kom­pli­ziert on­line ab­schlie­ßen, die Po­lizze kommt di­rekt per E‑Mail. Vor­aus­set­zung sollte sein, dass die Ver­si­che­rung eine 24-Stun­den-As­sis­tenz an­bie­tet, die im Not­fall di­rekt kon­tak­tiert wer­den kann. Die GRAWE Tra­vel­star bie­tet eine güns­tige Rei­se­ver­si­che­rung. Zur Aus­wahl ste­hen eine Jah­res­ver­si­che­rung für Viel­rei­sende oder eine In­di­vi­du­al­ver­si­che­rung je nach ge­plan­tem Ur­laub. Au­ßer­dem bie­tet sie ei­nen welt­wei­ten 24-Stun­den-Not­ruf.

Reisewarnung und besondere Bestimmungen

Die Pan­de­mie und ihre Aus­wir­kun­gen ha­ben uns deut­lich vor Au­gen ge­führt, dass es blitz­schnell zu Än­de­run­gen im Rei­se­ver­kehr kom­men kann. Bei Rei­se­war­nun­gen gel­ten prin­zi­pi­ell ganz ei­gene Ge­setze. Da­her ist es ab­so­lut not­wen­dig, dass man sich so­wohl bei der Bu­chung als auch vor der Ab­reise ge­nau in­for­miert, ob für das Ziel­land ge­rade eine Rei­se­war­nung be­steht oder nicht. Hier geht es zu wei­te­ren In­for­ma­tio­nen in Be­zug auf Rei­se­war­nun­gen.

Krankheit im Urlaub – gut versichert

Da­mit der Ur­laub nicht auf­grund ei­ner un­vor­her­seh­ba­ren Er­kran­kung oder Ver­let­zung zum fi­nan­zi­el­len Alp­traum wird, ist man mit ei­ner Rei­se­ver­si­che­rung gut be­ra­ten. Diese sollte man di­rekt mit der Bu­chung ab­schlie­ßen – bei Stor­no­ver­si­che­rungs­be­darf un­be­dingt min­des­tens 31 Tage vor Rei­se­be­ginn.