Mietwagen: Neun einfache Tipps für einen Urlaub ohne Ärger

Im­mer wie­der sind Miet­wa­gen-Kun­den im Aus­land mit un­nö­ti­gem Är­ger und ver­schie­de­nen Ab­zock-Tricks der Ver­mie­ter kon­fron­tiert. Das On­line-Por­tal billiger-mietwagen.de hat da­her neun Tipps zu­sam­men­ge­stellt, wor­auf man bei Bu­chung, Ab­ho­lung und Rück­gabe des Miet­au­tos ach­ten sollte.

Buchung

Mietwagen Tipps
(c) Sunny Cars

01 /​ Ver­mie­ter-Be­wer­tung. Ne­ben ei­nem aus­rei­chen­den Ver­si­che­rungs­schutz (Er­stat­tung der Selbst­be­tei­li­gung) emp­feh­len die Ex­per­ten, auch auf die Be­wer­tung der Ver­mie­ter zu ach­ten. „Bei min­des­tens vier von fünf Ster­nen kön­nen die Ur­lau­ber in der Re­gel von ei­nem se­riö­sen Ver­mie­ter aus­ge­hen, der ih­nen keine Ex­tra-Ver­träge auf­zu­schwat­zen ver­sucht“, er­klärt Frie­der Bech­tel von billiger-mietwagen.de. Oder man wählt von vorn­her­ein ei­nen der re­nom­mier­ten in­ter­na­tio­na­len An­bie­ter – von Avis über Hertz und Sixt bis Sunny Cars.

02 /​ Kau­ti­ons­höhe. Miet­wa­gen-Ur­lau­ber soll­ten recht­zei­tig in den Miet­be­din­gun­gen die Höhe der Kau­tion nach­le­sen und da­für sor­gen, dass die Kre­dit­karte aus­rei­chend ge­deckt ist. Sonst kann es durch­aus pas­sie­ren, dass die Ver­mie­ter den Wa­gen nicht an den Kun­den her­aus­ge­ben.

03 /​ Zu­satz­fah­rer. Wenn ne­ben dem Haupt­fah­rer ein wei­te­rer Fah­rer den Miet­wa­gen steu­ern soll, emp­fiehlt es sich, die­sen be­reits bei der Bu­chung an­zu­ge­ben. Wer ei­nen Zu­satz­fah­rer erst vor Ort ein­tra­gen lässt, muss even­tu­ell mit ho­hen Ge­büh­ren rech­nen.

Anmietung

Mietwagen Tipps
(c) Avis

01 /​ Miet­be­din­gun­gen ken­nen. Wer die Kau­tion stel­len kann, dem kann der Ver­mie­ter die Über­gabe des Au­tos nicht ver­wei­gern. „Man­che Ver­mie­ter ver­su­chen al­ler­dings, ih­ren Kun­den noch Zu­satz­ver­si­che­run­gen und Up­grades am Schal­ter zu ver­kau­fen – oft mit der Aus­sage ver­bun­den, dass diese für die Fahr­zeug­über­gabe not­wen­dig seien. Die Ur­lau­ber soll­ten des­halb ge­wapp­net sein und dem Ver­mie­ter klar ma­chen, dass sie so­wohl die Miet­be­din­gun­gen als auch den vor­han­de­nen Ver­si­che­rungs­schutz ken­nen“, rät Bech­tel.

02 /​ Auf Schä­den prü­fen. Alle vor­han­de­nen Schä­den am Wa­gen soll­ten schrift­lich im Miet­ver­trag oder im Über­ga­be­pro­to­koll fest­ge­hal­ten wer­den. „Wir emp­feh­len un­se­ren Kun­den, die Schä­den auch zu fo­to­gra­fie­ren, um im Zwei­fels­fall be­wei­sen zu kön­nen, dass diese be­reits vor­her da wa­ren“, so der Ex­perte.

03 /​ Rück­gabe klä­ren. Wo ist die Zu­fahrt zur Miet­wa­gen-Rück­gabe? Gibt es even­tu­ell eine Schlüs­sel­box für die Ab­gabe au­ßer­halb der Öff­nungs­zei­ten? Diese bei­den Fra­gen soll­ten die Ur­lau­ber vor dem Start der Miet­wa­gen-Tour un­be­dingt klä­ren, da­mit dann die Rück­gabe auch rei­bungs­los ab­lau­fen kann.

Rückgabe

(c) Avis

01 /​ Tank­re­ge­lung be­ach­ten. Wer die be­liebte und meist auch sinn­volle Tank­re­ge­lung „voll/​voll“ ge­bucht hat, sollte recht­zei­tig vor der Rück­gabe eine Tank­stelle an­fah­ren und voll­tan­ken. „Wenn der Ver­mie­ter nach­tan­ken muss, kann er bis zu 4 Euro pro Li­ter Ben­zin be­rech­nen“, weiß Frie­der Bech­tel.

Holen Sie sich unseren Newsletter!

News und Tipps – bis zu zwei­mal pro Wo­che kos­ten­los in Ih­rem Post­fach

Fol­gen Sie uns auf So­cial Me­dia:

Facebook Instagram Threads

02 /​ Scha­den­frei­heit be­stä­ti­gen las­sen. Bei der Rück­gabe emp­fiehlt es sich drin­gend, eine schrift­li­che Be­stä­ti­gung ein­zu­for­dern, dass der Miet­wa­gen tat­säch­lich ohne Schä­den zu­rück­ge­ge­ben wurde. Böse Über­ra­schun­gen in Form von Nach­for­de­run­gen für Schä­den sei­tens des Ver­mie­ters kön­nen die Kun­den da­mit ver­mei­den.

03 /​ Be­lege auf­be­wah­ren. Tank­rech­nun­gen, Miet­ver­träge und Über­ga­be­pro­to­kolle soll­ten die Miet­wa­gen-Kun­den min­des­tens bis drei bis vier Mo­nate nach der Rück­gabe auf­be­wah­ren, falls der Ver­mie­ter doch noch ir­gend­wel­che nicht be­rech­tig­ten An­sprü­che er­hebt.

Autor: Wolfgang Tropf

Wolf­gang ist seit 26 Jah­ren als Rei­se­jour­na­list tä­tig. In die­ser Zeit hat er ins­ge­samt 2.700 Tage auf Rei­sen im Aus­land ver­bracht und da­bei 118 der 193 in der UNO ver­tre­te­nen Län­der be­sucht – die meis­ten da­von mehr­fach. Wor­über er hier auf travel4news schreibt, kennt er da­her fast im­mer aus ei­ge­nen Er­fah­run­gen.