Tipps für Kroatien: Das sollten Sie im Urlaub besser vermeiden

Kroa­tien ist ei­nes der be­lieb­tes­ten Ur­laubs­län­der der Ös­ter­rei­cher. Doch vor Ort gilt es ei­ni­ges zu be­ach­ten, wenn man Pro­bleme und Stra­fen ver­mei­den will. Da­mit der Ur­laub er­hol­sam wird, hat die ÖAMTC Tou­ris­tik die wich­tigs­ten Tipps für Au­to­fah­rer ge­sam­melt.

- Park­ti­ckets weg­wer­fen. Die meis­ten Park­plätze in Kroa­tien sind ge­büh­ren­pflich­tig – auch wenn dies für Ur­lau­ber oft nicht auf den ers­ten Blick er­kenn­bar ist. Ein zwei­ter Blick ist da im­mer an­zu­ra­ten. „Zu­dem sollte man das je­wei­lige Ti­cket un­be­dingt als Nach­weis auf­be­wah­ren – und zwar fünf Jahre lang“, emp­fiehlt ÖAMTC-Tou­ris­ti­ke­rin Dag­mar Riedl: „Denn in letz­ter Zeit er­hiel­ten zahl­rei­che Ös­ter­rei­cher auch noch Jahre nach ih­rem Ur­laub in Kroa­tien nach­träg­lich Schrei­ben we­gen an­geb­lich nicht be­zahl­ter Ge­büh­ren.“

Lu­be­nice /​ Cres (c) Kroa­ti­sche Zen­trale für Tou­ris­mus /​ Mla­den Scerbe

- Ver­wal­tungs­stra­fen igno­rie­ren. „Grund­sätz­lich soll­ten die Ur­lau­ber nach­voll­zieh­bare Ver­wal­tungs­stra­fen aus Kroa­tien mög­lichst vor Ort be­zah­len. Eine Strafe ab 70 Euro ist auch in Ös­ter­reich voll­streck­bar, wo­bei dann die Ver­fah­rens­kos­ten noch da­zu­ge­rech­net wer­den“, er­klärt die ÖAMTC-Ex­per­tin: „Straf­zet­tel aus Kroa­tien soll­ten auf kei­nen Fall ein­fach weg­ge­wor­fen wer­den.“ Bei Un­klar­hei­ten kann man Kon­takt mit der ÖAMTC-Rechts­be­ra­tung auf­neh­men.

- Zu schnell fah­ren. Über­höhte Ge­schwin­dig­keit hat in Kroa­tien teils hohe Stra­fen zur Folge. „Wer die er­laubte Höchst­ge­schwin­dig­keit um 20 km/​h über­schrei­tet, muss ab 65 Euro zah­len. Bei mehr als 50 km/​h sind es so­gar min­des­tens 660 Euro. Len­ker un­ter 24 Jah­ren soll­ten be­son­ders auf­pas­sen: Sie müs­sen grund­sätz­lich auf al­len Stra­ßen 10 km/​h lang­sa­mer fah­ren als die an­de­ren“, weiß Riedl.

- Ohne gül­ti­ges „Pi­ckerl“ fah­ren. In Ös­ter­reich gilt eine To­le­ranz­frist für eine be­reits ab­ge­lau­fene §57a-Be­gut­ach­tungs­pla­kette am Auto. Wer mit ei­nem ab­ge­lau­fe­nen „Pi­ckerl“ in die­sem Zeit­raum in Kroa­tien un­ter­wegs ist, muss al­ler­dings mit Pro­ble­men rech­nen. „Un­sere Mit­glie­der be­rich­ten im­mer wie­der, dass sie des­halb zur Zah­lung ei­ner Strafe auf­ge­for­dert wur­den“, so die ÖAMTC-Tou­ris­ti­ke­rin: „Auf Num­mer si­cher geht man da­her, wenn das Pi­ckerl noch bis zur Rück­reise gül­tig ist.“

Mali Lošinj /​ Kroa­tien (c) tra­vel by tropf

- „Grüne Karte“ ver­ges­sen. Ei­gent­lich ist die Mit­nahme der „Grü­nen Karte“ bei Rei­sen in­ner­halb Eu­ro­pas nicht zwin­gend er­for­der­lich. Die Pra­xis zeigt je­doch, dass sie im­mer wie­der bei Kon­trol­len ver­langt wird. „Bei Rei­sen nach Du­brov­nik führt die Stre­cke für ei­nige Ki­lo­me­ter durch Bos­nien-Her­ze­go­wina. Dort ist die Grüne Karte in je­dem Fall ver­pflich­tend“, gibt Dag­mar Riedl zu be­den­ken.

- Ein ro­tes Kenn­zei­chen ver­wen­den. Trans­por­tiert man seine Fahr­rä­der am Heck­trä­ger des Au­tos, sollte man ent­we­der ein Mo­dell ver­wen­den, wel­ches das Kenn­zei­chen nicht ver­deckt oder das „nor­male“ weiße Kenn­zei­chen um­ste­cken. Die in Ös­ter­reich üb­li­che rote Kenn­zei­chen­ta­fel ist in Kroa­tien zwar of­fi­zi­ell an­er­kannt, viele Po­li­zis­ten ken­nen sie aber (noch) nicht.

- Maut­ge­büh­ren mit Mün­zen zah­len. Je­des Jahr kommt es im Som­mer­rei­se­ver­kehr an den Maut­sta­tio­nen zu Staus und län­ge­ren War­te­zei­ten. „Das liegt aber nicht nur an der Über­las­tung, son­dern auch daran, dass viele Ur­lau­ber üb­rige Kuna-Mün­zen los­wer­den möch­ten – und das ver­zö­gert den Be­zahl­vor­gang“, weiß Riedl: „Ra­scher be­zahlt man mit Ban­ko­mat- oder Kre­dit­karte.“

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Split (c) Kroa­ti­sche Zen­trale für Tou­ris­mus /​ Ante Verz­otti

- Wild cam­pen: Wer mit dem Rei­se­mo­bil oder dem Wohn­an­hän­ger un­ter­wegs ist, sollte sich zum Über­nach­ten ei­nen of­fi­zi­el­len Stell­platz oder Cam­ping­platz su­chen. Denn freies Ste­hen auf Stra­ßen, Park­plät­zen oder ei­nem Pri­vat­grund ist in Kroa­tien streng un­ter­sagt – es dro­hen hohe Stra­fen.

- Trüf­fel aus­füh­ren: Kroa­tien ist für seine Trüf­fel be­kannt. Wer sie als Mit­bring­sel mit nach Hause neh­men möchte, muss aber wis­sen, dass man für lose, un­ver­ar­bei­tete Trüf­fel eine Aus­fuhr­ge­neh­mi­gung des kroa­ti­schen Um­welt­mi­nis­te­ri­ums be­nö­tigt. Im Som­mer si­cher kein Thema – in der Trüf­fel­sai­son im Herbst aber sehr wohl.

- Hund ohne Do­ku­mente mit­neh­men. Für die Mit­nahme von Hun­den nach Kroa­tien ist der EU-Heim­tier­aus­weis mit gül­ti­ger Toll­wut-Imp­fung not­wen­dig. Ne­ben den Ein­reise- soll­ten auch die ört­li­chen Be­stim­mun­gen be­kannt sein. Ba­den ist bei­spiels­weise nur an Hun­de­strän­den er­laubt, die an der ent­spre­chen­den Be­schil­de­rung er­kenn­bar sind. Zu­dem müs­sen Hunde in Kroa­tien im­mer an die Leine ge­nom­men wer­den und Lis­ten­hunde ei­nen Maul­korb tra­gen.