Italien, Kroatien, Spanien oder Griechenland: Auch wenn die Einreise in die meisten EU-Länder wieder wie in Zeiten vor der Corona-Krise möglich ist, überlegen viele Österreicher, ob sie den bereits gebuchten Sommerurlaub nun auch tatsächlich antreten sollen. ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner gibt Auskunft zu einer durchaus komplexen Situation, in der es keine einfachen Antworten gibt.
Für die meisten EU-Länder gilt in Österreich aktuell die Sicherheitsstufe 4 – darunter auch für den Großteil Italiens und ganz Kroatien. Eine Reisewarnung der Sicherheitsstufe 4 bedeutet, dass von nicht unbedingt notwendigen Reisen in das Land abgeraten wird, grundsätzlich aber verreist werden darf. Seitens des Außenministeriums wird an die Eigenverantwortung appelliert.
Doch berechtigt diese Warnstufe 4 gleichzeitig auch zu einem kostenlosen Storno einer Pauschalreise? „Im Einzelfall eventuell ja”, antwortet ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner: „Denn nach Ansicht der EU-Kommission können bei der Frage, ob ein kostenloses Storno wegen erheblicher Beeinträchtigung zulässig ist, auch individuelle Umstände des Pauschalreisenden berücksichtigt werden.”
Zählt man beispielsweise zu einer Risikogruppe, könnte man durchaus mit dem Recht auf ein kostenfreies Storno argumentieren. Daneben müssen aber auch die anderen maßgeblichen Kriterien – wie etwa die zeitliche Nähe – berücksichtigt werden. Die Abreise sollte also unmittelbar bevorstehen.
Das Pauschalreisegesetz verweist nicht auf die konkrete Reisewarnstufe, sondern auf die „erhebliche Beeinträchtigung” – also auf die Unzumutbarkeit der Reise aufgrund der aktuellen Umstände. Das hängt natürlich auch damit zusammen, welche Maßnahmen zum Reisezeitpunkt vor Ort gelten. „So wird eine Maskenpflicht die Reise wohl nicht erheblich beeinträchtigen. Wenn jedoch alle relevanten Sehenswürdigkeiten der Destination geschlossen sind, wird eine erhebliche Beeinträchtigung schon eher vorliegen”, erklärt die Expertin.
Infektionszahlen und Details der Versicherung checken
Bei der Entscheidung, ob man trotz gültiger Warnstufe 4 (oder höher) verreisen möchte, ist es hilfreich, die aktuellen Corona-Infektionszahlen für sein konkretes Urlaubsziel zu beobachten. „Es mag sein, dass ein ganzes Land praktisch coronafrei ist, aber die Fälle in einer bestimmten Stadt oder Region, in die man reisen möchte, kurz vor Reisebeginn wieder ansteigen”, gibt die ÖAMTC-Juristin zu bedenken.
Bei der Abwägung des Reiseantritts sollten zudem arbeitsrechtliche und versicherungsrechtliche Konsequenzen berücksichtigt werden. So ist es ratsam, Reiseversicherungsverträge vorab genau durchzusehen – vor allem in Bezug auf die etwaige Rückholung oder Unterstützung im Krankheitsfall. Denn teilweise besteht für Länder mit aufrechter Reisewarnung – also Stufe 5 oder 6 – kein Versicherungsschutz mehr.
Die Ein- und Ausreisebeschränkungen können sich abhängig von den Infektionszahlen kurzfristig ändern. Eine Hilfestellung dabei ist das Urlaubsservice des ÖAMTC unter www.oeamtc.at/urlaubsservice. Hier findet sich eine interaktive Europa-Karte, die für die einzelnen Länder stets aktuell zeigt, ob die Einreise möglich und ob eine Quarantäne bei der Rückreise zu beachten ist.
Die Juristen des Mobilitätsclubs haben zudem die häufigsten Fragen zum Thema Reisen in Zeiten der Corona-Krise gesammelt und stellen die laufend erweiterten Antworten hier online zur Verfügung. Bei individuellen Fragen zu Reisestornos hilft die ÖAMTC-Rechtsberatung persönlich – für Mitglieder sogar kostenlos.